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Kommunalismus/Transnationalismus oder Agenda 21?
Gibt es Anknüpfungspunkte für libertäre Politik jenseits von Nachhaltigkeit und global governance?
Silke Kreusel und Andrea(s) Speck
Nicht nur im Anarchismus, auch in der Ökologiebewegung kommt der Dezentralisierung der Gesellschaft eine große Bedeutung zu. Dies drückt sich z.B. im mittlerweile schon etwas abgenutzten Slogan vom „global denken – lokal handeln“ aus. Zumindest den Worten nach haben Konzepte der Dezentralisierung auch Eingang in die offizielle politische Rhetorik gefunden. Die auf der UNO-Konferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro verabschiedete Agenda 21 ist sicherlich als ein Ergebnis der Ökologiebewegung der letzten 25 Jahre zu werten, auch wenn die konkreten Inhalte dieses Dokumentes durchaus kritisch zu sehen sind. Die Idee des „lokal handeln“ findet sich dabei im Kapitel 28 wieder, der sogenannten Lokalen Agenda 21: „Da viele der (...) angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele“, — so die Agenda 21. Spiegelt sich darin nun eine Aufwertung der Bedeutung der kommunalen Ebene wider, die neue Ansatzpunkte für eine libertär-kommunalistische Politik bietet? Um diese Frage zu beantworten ist es erforderlich, nicht nur die praktische Politik zu betrachten, sondern sich mit dem hinter der Agenda 21 stehenden Leitbild der „nachhaltigen Entwicklung“ auseinanderzusetzen, und dieses anhand libertärer Kriterien zu bewerten. Nach einer Darstellung der Grundidee des libertären Kommunalismus und einer kurzen Einführung in die Agenda 21 wollen wir daher zunächst in vier Bereichen eine Gegenüberstellung von Nachhaltigkeit und libertärem Kommunalismus vornehmen, und abschließend diskutieren, ob und welche Handlungsspielräume für libertäre Politik die lokale Agenda 21 eröffnet.
Libertärer Kommunalismus
Ansätze für eine anarchistische Politik auf kommunaler Ebene hat der libertäre Kommunalismus formuliert. Dieser wird heute vor allem mit dem Namen Murray Bookchin verbunden. Auch wenn Bookchin unzweifelhaft einiges zu libertärem Kommunalismus geschrieben hat [1], so reicht die Idee des Kommunalismus doch wesentlich weiter in die libertäre Ideengeschichte zurück und läßt sich, wenn mensch will, bis zu den Utopisten und Frühsozialisten zurückverfolgen, deren Utopien häufig „Stadtutopien“ waren bzw. Utopien sozialistischer Siedlungen.[2] Unter den „Klassikern“ des Anarchismus sind vor allem Peter Kropotkin und Gustav Landauer zu nennen, deren Gesellschaftskonzeptionen jeweils föderierte Siedlungen bzw. Gemeinden vorsahen. „Der Föderalist oder Anarchist wiederum wird ebenfalls seine ganze Liebe der Gemeinde zuwenden, wie sein Haß dem Zentralstaat gilt“, so Gustav Landauer in einem Artikel von 1913. „Die Gemeinde ist die Brücke, die das Gedankengebilde unseres Ideals mit der Geschichte verbindet; und noch viel mehr, als es bisher geschehen ist, werden die Neubildungen, die wir vorhaben, an die Gemeinde anknüpfen müssen“ [3]
Doch was heißt „Kommunalismus“? In den 12 Artikeln des Sozialistischen Bundes heißt es z.B. „Artikel 1: Die Grundform der sozialistischen Kultur ist der Bund der selbständig wirtschaftenden, unter einander in Gerechtigkeit tauschenden Wirtschaftsgemeinden“ [4]. Eine neuere Definition lautet: „Kommunalismus ist eine Theorie über ein Gesellschaftssystem, in dem sich autonome und lokale Gemeinschaften lose zu einer Föderation zusammengeschlossen haben.“ [5]
Grob gesagt meint Libertärer Kommunalismus die direkt-demokratische Verwaltung der dezentralisierten Kommune durch BürgerInnenversammlungen, bei denen alle erwachsenen BürgerInnen in freier Diskussion Entscheidungen treffen. Die dezentralisierten Kommunen föderieren sich wiederum mit anderen Kommunen, um übergeordnete Aufgaben zu koordinieren und Austausch untereinander zu pflegen. Entsprechend einem echten libertären föderativen System erfolgt die Vertretung in der Föderation durch Delegierte mit imperativem Mandat, die jederzeit rückholbar sind.
Auf wirtschaftlichem Gebiet bedeutet libertärer Kommunalismus die Kommunalisierung der Wirtschaft, d.h. die Produktionsmittel sind nicht Eigentum der Arbeitenden oder ihrer Kooperativen, sondern der Kommune; Entscheidungen werden daher auf den BürgerInnenversammlungen getroffen. ArbeiterInnenselbstverwaltung bleibt demnach im wesentlichen auf die inneren Angelegenheiten der Betriebe beschränkt, es gibt sie aber nicht in einem anarchosyndikalistischen Sinne. [6]
Die lokale Agenda 21
ln der Lokalen Agenda 21, Titel des 28. Kapitels der Agenda 21, wird das erste Mal von einer internationalen Konferenz die Bedeutung der kommunalen Ebene für eine politische Umgestaltung betont: „Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele. Kommunen errichten, verwalten und unterhalten die wirtschaftliche, soziale und ökologische Infrastruktur, überwachen den Planungsablauf, entscheiden über die kommunale Umweltpolitik und kommunale Umweltvorschriften und wirken außerdem an der Umsetzung der nationalen und regionalen Umweltpolitik mit. Als Politik- und Verwaltungsebene, die den Bürgern am nächsten ist, spielen sie eine entscheidende Rolle bei der Informierung und Mobilisierung der Öffentlichkeit und ihrer Sensibilisierung für eine nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung.“ Sehr gut verdeutlicht diese Formulierung, daß die Kommunen als unterste Instanz der staatlichen Sphäre angesehen werden, im Gegensatz zu Konzepten, die die Kommune als die erste Ebene der Selbstorganisation ihrer Bürgerinnen betrachten.
Seit 1992 haben für die Kommunen zwei weitere Vernetzungstreffen stattgefunden: Die erste Konferenz „Zukunftsbeständige Städte und Gemeinden“ im Mai 1995 in Aalborg/Dänemark verabschiedete die ‚Charta von Aalborg‘. Sie formuliert wesentliche Elemente einer zukunftsbeständigen Entwicklung auf kommunaler Ebene. Die Unterzeichner dieser Charta verpflichten sich nicht nur, diese Grundsätze einzuhalten, sondern auch der Europäischen Kampagne „Zukunftsbeständige Städte und Gemeinden“ beizutreten und einen kommunalen Aktionsplan (Lokale Agenda 21) aufzustellen.
Eine zweite europäische Konferenz „Zukunftsbeständige Städte und Gemeinden“ hat im Oktober 1996 in Lissabon stattgefunden. Dort wurde der ‚Lisboa Action Plan: from Charta to Action‘ verabschiedet. Er benennt Handlungsschritte, die in einer Kommune zur Aufstellung und Umsetzung einer Lokalen Agenda 21 (LA 21-Forum gründen, das Philosophie bzw. Leitbilder diskutiert; Leitbild vom Rat verabschieden; Probleme und deren Ursachen definieren; Rat muß eine Prioritätenliste der zu lösenden Probleme erstellen; detaillierte Zielsetzung verabschieden; Umsetzung des Programms und Beobachtung) führen könnten.
Dieses ist bisher der Rahmen. Trotz aller verabschiedeten Dokumente und Richtlinien ist jedoch nicht davon auszugehen, daß Aktivitäten zur Lokalen Agenda 21 in allen Städten gleich verlaufen. Es handelt sich insgesamt um eine neue Entwicklung, so daß ein einheitliches Bild nicht herzustellen ist. Die Initiative geht in der Regel von Umweltverwaltungen, etablierten Umweltverbänden oder kirchlichen 3.-Welt-Gruppen aus. Bei vielen Beispielen wird von vornherein klar‚ daß bei den Aktivitäten keine umwerfenden Neuerungen zu erwarten sind. Hier werden dann sämtliche Aktivitäten, die sowieso schon vorhanden waren. unter den „Alleskleber“ Agenda 21 gepackt. Oder aber, nach üblichem Verwaltungshandeln werden in Umweltverwaltung Vorlagen für eine Agenda 21 formuliert, die natürlich ganz sinnvolle Verbesserungen im Umweltbereich enthalten können, wirkliche Veränderungen im Sinne einer Umsteuerung jedoch nicht bewirken. Auf der anderen Seite hat es gerade im Bereich der „Bürgerbeteiligung“ Versuche gegeben, BürgerInnen z.B. in Stadtplanungsprozesse einzubeziehen, die in dieser Dimension neuartig sind und die, natürlich im einzelnen noch kritikwürdig, immerhin Ansatzpunkte ergeben könnten, aus denen eine noch größere Offenheit resultieren könnte.
Soziale Ökologie statt Ökokonsum
„Einige Ökologen scheinen ihr Denken mit einer neuen Version von der Erbsünde der Menschheit verknüpft zu haben: sie reden ständig von einem abstrakten Wir, das der Natur immer wieder die urförmige Gewalt antut.“ (Murray Bookchin: Offener Brief an die Ökologie-Bewegung. In: ders.: Die Formen der Freiheit. Aufsätze über Ökologie und Anarchismus, Asslar-Werdorf, 1977, S. S9 f.)
Die Diskussion um Umweltprobleme ist zu einer ideologischen Diskussion geworden. Das Bild der Natur an sich ist sozial konstruiert, denn es schließt den Menschen aus. Der Mensch an sich, gleichzeitig Täter und Opfer der Naturzerstörung, wird der Natur gegenübergestellt. Die Schuld an der immensen Naturausbeutung der Menschheit an sich anzulasten, heißt unausgesprochen unterschiedliche Gründe bzw. Dimensionen des Naturverbrauchs zu verwischen. Ebenso bleiben Strukturen, die für die Umweltzerstörung verantwortlich sind, unhinterfragt. Innerhalb der kapitalistischen Logik und damit auch innerhalb des Konzeptes Sustainable Development wird Natur als Ressource oder als natürliches Kapital betrachtet. Impliziert wird dabei, daß die Natur als etwas verstanden wird, was allen gehört (z.B. Luft, Wasser) und deshalb ohne Kosten in den kapitalistischen Verwertungsprozeß einbezogen werden kann. „Speziell all das wird als Natur behandelt, was gerade als "Input" in dem ökonomischen Prozeß gebraucht wird. Natur ist alles, wofür nichts gezahlt werden soll“. [7]
Damit geht auch einher, den gesellschaftlichen Status von Frauen durch natürliche Faktoren (ihre Gebärfahigkeit) zu erklären, und auf diese Weise die Herrschaft des „männlichen Menschen“ über die „weibliche Natur“ zu legitimieren. Es versteht sich von selbst, daß - ähnlich wie bei der Ressource Natur - auf die weibliche Arbeitskraft zurückgegriffen werden kann, ohne einen entsprechenden Ausgleich zu stellen.
Im Ergebnis bedeutet die Rezeption der Ökologiediskussion im Konzept des Sustainable Development eine Ausblendung von Herrschaftsstrukturen. Denn innerhalb der Diskussion um Sustainable Development wird die ökologische Katastrophe zum wichtigsten Problem der „einen Welt“ hochstilisiert, durch die „alle in einem Boot sitzen“, wird von entscheidenden Diskussionen abgelenkt. „Die Ökofalle besteht darin, Natur und Herrschaft getrennt voneinander zu sehen, die ökologischen Verhältnisse von den Herrschaftsverhältnissen abzuspalten.“ [8]
Machtmittel gehen letztendlich immer auf die Natur zurück, sei es die äußere Natur, also Rohstoffe, Energie oder auch die Kapazität von Ökosystemen Abfälle aufzunehmen, oder die menschliche Natur, z.B. in der Form von Arbeit, Kreativität oder Reaktionsfähigkeit. Zur Beschreibung der Situation malt Spehr (Christoph Spehr: Die Ökofalle, 1996) sehr treffend das Bild einer Pyramide, an deren Spitze die hochverarbeitete Natur steht, die naturferne Lebensweisen ermöglicht und die die Macht konzentriert. An der Basis steht die unverarbeitete Natur. Während früher durch Konzepte der Selbstversorgung die Menschen an der Basis ohne die Spitze der Pyramide überleben konnten, hat die industrielle Arbeitsteilung es im Zuge der Weltmarktintegration geschafft, die Natur in ihre Bestandteile zu zerlegen, die einzeln unbrauchbar sind, nach dem Abtransport an die Spitze der Pyramide jedoch wieder zusammengebaut werden können und zu verwerten sind.
Genauso geschieht es mit der menschlichen Natur. In der kapitalistischen Gesellschaft werden durch Erziehung, Schule und Ausbildung Werte und Fähigkeiten vermittelt, die für die Überlebensfahigkeit der Einzelnen von meistens unerheblicher Bedeutung sind. Erst integriert in den kapitalistischen Verwertungsprozeß erhalten die erlernten Fähigkeiten wieder einen Wert, wenn es z.B. darum geht, optimal auf einen Arbeitsplatz zugeschnitten zu sein. In dem heutigen System stehen Arbeitskraft und Natur stets und überall zur Verfügung. Die Menschen sind gezwungen sich verfügbar zu machen. Sie sind sich selbst entfremdet, da sie ihre innere und äußere Natur nicht mehr gebrauchen können, außer dazu, sich ausbeuten zu lassen. [9]
In dem Konzept Sustainable Development wird der Zusammenhang zwischen Herrschaft und Natur bewußt verschleiert, die Festigung von Herrschaft ist das Ergebnis. Die Diskussion, was denn angesichts der ökologischen Krise zu tun sei, ist durch die Verhaltensänderung der privaten Haushalte geprägt. Sie werden durch die Hintertür für die ökologischen Probleme verantwortlich gemacht, gleichzeitig soll jedoch bloß niemand auf den Wohlstand verzichten. Der „Faktor 4“ (E. U. Weizäcker, A. B. und L. H. Lovins: Faktor vier. Doppelter Wohlstand — halbierter Verbrauch, 1995) ist das Zauberwort, welches doppelten Wohlstand bei halbiertem Ressourcenverbrauch vorschlägt und für eine Lösung der ökologischen Probleme herhalten muß. Verbunden ist damit die Befreiung des Wirtschaftswachstums von den negativen ökologischen Folgen mittels einer „Effizienzrevolution“. Dazu dienen neue Leittechnologien: Informations- und Kommunikationstechnologie, Gen- und Biotechnologie, Raumfahrttechnologie. Die Strategien der Effizienzrevolution und der Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Umweltzerstörung stoßen auf hohe Akzeptanz bei Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Parteien, zunehmend aber auch bei Nichtregierungsorganisationen und sozialen Bewegungen.[10] Es existiert eine technozentristische Sichtweise, in deren Mittelpunkt die Marktwirtschaft steht und Umweltschutz als Standortsicherungsfaktor eingebaut wird bzw. neue Technologien wirtschaftspolitisch abgesichert werden. Die Studie des Wuppertal-Institutes Zukunftsfähiges Deutschland schwärmt denn auch konsequenterweise von den sogenannten „Gewinnerindustrien“, die schon heute Zeichen für die Offensive des „ökologischen Denkens“ seien und eine Allianz mit UmweltschützerInnen bildeten.
Diese Leitbilder werden nicht nur auf die westlichen Gesellschaften bezogen, sondern genauso stehen sie in Zusammenhang mit Entwicklungskonzepten. Ein klassisch modernistischer Begriff von ökonomischer Entwicklung wird ökologisch eingefärbt. Die nachhaltige Entwicklung will durch die Erhöhung der Produktivität aller verfügbaren (d.h. menschlicher, ökologischer und ökonomischer) Ressourcen das Entwicklungsziel Grundbedürfnisbefriedigung erreichen. Umweltschutzmaßnahmen — so wird dabei vorausgesetzt - zahlen sich über kurz oder lang für jedeN beteiligteN Akteurln aus.[11] Ein breites Spektrum an Maßnahmen läßt sich unter dieses Label fassen: technologischer Wandel, der anfangs zu einer weniger verschmutzungs- und ressourcenintensiven Produktion führt, über umweltpolitische Maßnahmen, die die Umweltproblematik stärker berücksichtigen aber gleichwohl Wirtschaftswachstum ermöglichen, bis hin zu stärkerer Einbindung von lokalen Nichtregierungsorganisationen oder sozialen Bewegungen. Auch hier werden die Widersprüche zwischen dem „Schutz der Natur“, „wirtschaftlicher Entwicklung“ und „Befriedigung der Grundbedürfnisse“ ausgeblendet. Gerade die Widersprüche werden mit der Ideologie der „Einen Welt“ und eines „einheitlichen Menschheitsinteresses“ zugekleistert und mit Leerformeln übertüncht.
Zur Lösung ökologischer Probleme bietet das Konzept „Nachhaltige Entwicklung“ auf den Punkt gebracht fast ausschließlich den Ökokonsum. Ziehen wir als Alternativkonzept wiederum den libertären Kommunalismus heran, so setzt dieses dem Ökokonsum die soziale Ökologie entgegen. Soziale Ökologie setzt Natur und Herrschaft zueinander in Beziehung. Ähnlich wie oben ausgeführt, verweist auch Bookchin auf gesellschaftliche Strukturen, die das Verhalten gegenüber der natürlichen Welt vorgeben. Durch Hierarchien wird der Mensch der Natur entfremdet. Nach Bookchin muß die Gesellschaft wieder in einen ökologischen Kontext gestellt werden, um die Entfremdung zu überwinden. Denn „fast alle ökologischen Probleme sind soziale Probleme.“ [12] Wenn früher Anteilnahme, gegenseitige Unterstützung, Solidarität und Verständnis die vorherrschenden sozialen Tugenden der Gemeinschaften waren, so sind diese heute eher von Unabhängigkeitsstreben und Konkurrenz geprägt. Erst soziale Veränderungen, die die Menschen zu Fremden ihrer eigenen sozialen Umgebung gemacht haben, ließen sie zu Fremden gegenüber der Natur werden. „Solange die Gesellschaft nicht von einer vereinten Menschheit wiedererobert wird, die ihre gesamte kollektive Weisheit, ihre kulturellen Errungenschaften, technologische Innovationen, wissenschaftliche Erkenntnisse und angeborene Kreativität zu ihrem eigenen Besten und zum Nutzen der natürlichen Welt einsetzt, erwachsen alle ökologischen Probleme aus sozialen Problemen.“ [13]
Politik statt Staatsraison - direkte Demokratie statt BürgerInnenbeteiligung
Partizipation auf kommunaler Ebene wird als ein wichtiges Ziel der Agenda-Prozesse bezeichnet. Schon zu Ende der siebziger Jahre wurden verstärkt neue Verfahren der „Bürgerinnenbeteiligung“ als direkt-demokratische Elemente diskutiert. Aus dem Experimentiercharakter noch nicht ganz herausgekommene und durch die wiedervereinigungsbedingte Diskussion um den Abbau von „Investitionshemmnissen“ erneut zurückgedrängt, haben sich diese Verfahren, wie Planungszellen, BürgerInnenentscheid, Mediation und „Runder Tisch“, nie auch nur annähernd etablieren können. Erst im Zuge der Diskussion um die Agenda kommt die „BürgerInnenbeteiligung“ erneut ins Gespräch. Hier werden als Motor für die Erstellung einer Lokalen Agenda 21 die Kommunalverwaltungen angesehen, die „in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten [sollen] und eine kommunale Agenda 21 beschließen.“ [14] Die entscheidende Frage an dieser Stelle ist, inwieweit durch die Kommunen tatsächlich eine politische Sphäre hergestellt werden kann, oder inwieweit sie nicht vielmehr die staatliche Sphäre quasi auf unterster Ebene repräsentieren. Traditionelle Verfahren der BürgerInnenbeteiligung sind davon gekennzeichnet, daß eine sowieso schon interessierte Fachöffentlichkeit angesprochen wird. Darüber hinaus wird in der Regel ein bereits von der Verwaltung vorbereitetes Planwerk vorgestellt, das Änderungen von vornherein nur in begrenztem Maße zuläßt. Die Beteiligung kann auf diese Art schnell mehr der Akzeptanzschaffug dienen, als einer echten Möglichkeit zur ergebnisoffenen Diskussion mit dem Ziel der Entwicklung eines gemeinsamen Standpunktes. Bei bisherigen Verfahren der BürgerInnenbeteiligung wurden Maßstäbe, die sich aus den kommunalistischen Ansätzen ableiten lassen, damit nicht erfüllt. Bei all diesen Verfahren der BürgerInnenbeteiligung geht es zudem lediglich um „Partizipation“, nicht um eine ergebnisoffene Diskussion und Entscheidung durch die Bürgerinnen. Verwaltung und die kommunalen Organe der „repräsentativen Demokratie“ bleiben im wesentlichen Herr des Verfahrens und treffen letztendlich auch die Entscheidungen.
Die repräsentative Demokratie ist eine Herrschaftsform, in der das politische Leben durch den Staat bestimmt wird. Dieses resultiert in Deutschland u.a. aus der besonderen Entwicklung in der Nachkriegszeit, die politisch die Etablierung einer sogenannten „wehrhaften Demokratie“ vorsah, die Deutschland im weiteren vor „totalitären Bewegungen“ schützen sollte. Sie ist gekennzeichnet durch rigide Verfassungs- und Staatsschutzbestimmungen. Orientiert an vermeintlichen Schwächen der Weimarer Verfassung wurde versucht, die Stabilität der Demokratie abzusichern, indem z.B. plebiszitäre Elemente entschieden zurückgedrängt wurden. Demnach wird heute unter Politik fast ausschließlich das repräsentative Prinzip verstanden, d.h. die Wahl von VertreterInnen für das Parlament, wo Interessen der BürgerInnen vertreten werden sollen. Aber auch PolitikerInnen haben für sich ganz eigene Interessen. Durch ihre Positionen erhalten sie Macht ihre Ziele bzw. die ihrer Interessensgruppen durchzusetzen. BürgerInnen werden in ihrer politischen Rolle auf die der WählerInnen reduziert. Der Wahlkampf läuft manipulativ und über Massenmedien. Er hat nicht unbedingt mit den wirklichen Problemen der Gesellschaft zu tun, dient aber häufig dazu, von diesen abzulenken und stattdessen neue zu konstruieren. Beispiele dafür gaben die Wahlkämpfe der Jahre 1997 und 1998 zur Genüge, wobei der letzte Bundestagswahlkampf nur einen traurigen Höhe-(besser Tief-)punkt darstellte.
Auch Parteien sind keine Interessengemeinschaften gleichberechtigter ideenverbundener BürgerInnen. Sie sind hierarchisch in der Form einer „Top-down-Bürokratie“ organisiert und ihre Vorgehensweise richtet sich nach dem Machtgewinn und nicht nach dem Gemeinwohl. Insgesamt kann diese Form von Politik als Staatsraison bezeichnet werden. Der Staat agiert mit seinem Eigenleben unabhängig von der Gesellschaft, seine Macht beruht letztendlich auf dem Gewaltmonopol. Politik verstanden als Staatsraison ist weit davon entfernt die Menschen dazu zu ermutigen, sich selbst als für die Gemeinschaft verantwortungsvolle Wesen zu verstehen. Vielmehr scheint eine Staatsraison den generellen Verzicht auf BürgerInnen als politische Kräfte vorauszusetzen. In einem libertär-kommunalistischen Verständnis geht es deshalb um die Wiederbelebung der „politischen Sphäre“ im Gegensatz zur Staatsraison. Nach Bookchin liegt die Bedeutung der Kommunalpolitik v.a. in ihrem Charakter als Diskursfeld, auf dem die Menschen einander intellektuell und emotional gegenübertreten können.[15] Politik wird somit als Feld definiert, in dem ein Gemeinwesen tätig wird. Dabei greift Bookchin auf den griechischen Begriff der „Paidea“ zurück, der den Menschen als politisches Wesen beschreibt. Das Menschsein wird nur ausgefüllt, wenn ein Mensch Teil des öffentlichen Lebens ist, d.h. hier entscheiden und Verantwortung übernehmen kann. Dieses Verständnis hat einen Effekt sowohl für die persönliche Formung der einzelnen als auch für das Zusammengehörigkeitsgefühl auf lokaler Ebene. Bookchin schlägt deshalb für die Organisation auf politischer Ebene Vollversammlungen vor, bezogen auf Städte, Stadtteile oder auch nur Straßenzüge. Koordinationsaufgaben sollen von Delegierten mit streng umgrenztem Auftrag übernommen werden, die jederzeit ausgetauscht werden können. [16]
Verbunden mit dem Gedanken dieser direkt-demokratischen Organisation ist die von Bookchin sogenannte „zivile Ethik“ oder auch „bürgerliche Ethik“. Sie beschreibt die Verantwortung der Einzelnen für das Gemeinwesen. So verstanden bedeutet „BürgerInnenschaft“ eine Verantwortung für das öffentliche Wohlergehen — d.h. Solidarität. Die Aufrechterhaltung der politischen Gemeinschaft hängt damit von der aktiven Unterstützung und Beteiligung der Einzelnen ab. Damit verbunden ist eine Verpflichtung für die Gemeinschaft, die in dem Bewußtsein erfüllt wird, daß auch andere ihre Pflichten erfüllen. Die Verantwortung der Einzelnen als Voraussetzung für das Funktionieren einer anarchistischen Gesellschaft wurde auch von früheren anarchistischen Autoren schon benannt. Kropotkin nannte dieses die „Gegenseitige Hilfe“, für Gustav Landauer war dieses der „Geist“, der den Sozialismus schafft. Kropotkin schrieb sein Buch Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt 1902 als Antwort auf den Sozialdarwinismus, der dem Kampf aller gegen alle das Wort redete und somit das auf sich selbst zurückgeworfene Individuum in einer feindlichen, von Konkurrenz bestimmten Umgebung zurückließ. Konkurrenz wurde als bestimmender Faktor menschlicher und tierischer Entwicklung angesehen. Demgegenüber betont Kropotkin die gegenseitige Hilfe als einen wichtigen Faktor in der Entwicklung tierischer und menschlicher Gesellschaften. Mehr noch aber betonte Kropotkin die Entwicklung der gegenseitigen Hilfe als einen ethischen Wert, der sich durch die Entwicklungen der Religionen und Philosophien zieht.[17] Für Gustav Landauer war die „Zivile Ethik“ das, was er selbst »Geist« nannte. Ohne diesen „Geist“ war eine Revolution, war der Aufbau des Sozialismus nicht möglich. Ohne „Geist“ gibt es nur Zerfall und Vereinzelung. „Der Geist der Denker, der Geist der vom Gefühl Überwältigten, der Geist derer, denen das Selbstgefühl und die Liebe zusammenschmilzt zur großen Welterkenntnis, der Geist hat die Volker zur Größe, zum Bunde, zur Freiheit geführt. Das brach aus den Einzelnen heraus wie eine Selbstverständlichkeit, das nötige Müssen sich zu Gemeinsamen zu verbinden mit den Menschenbrüdern. Das war dann die Gesellschaft aus Gesellschaften, die Gemeinsamkeit aus Freiwilligkeit”. [18] „Geist“ war für Landauer gleichbedeutend auch mit Gesellschaft, es war etwas Lebendiges, von einer Idee getragenes, Staat im Gegensatz dazu war nur ein „Surrogat des Geistes“ versteinert, tot, ohne jedes Ideal.
Föderalismus und Transnationalismus statt „global governance“
Im Rahmen der globalen Ökologiediskussion wird häufig Konzepten des „global governance“ als Ergänzung zur nationalstaatlichen Orientierung das Wort geredet. Da im Zeitalter des global entfesselten Kapitalismus nationalstaatliche Regelungen (nicht nur) im Bereich der Umweltpolitik nicht mehr greifen - so die Argumentation - bedarf es eines globalen Lösungsmechanismus, der die Ressourcen der sogenannten Zivilgesellschaften ebenfalls mobilisiert und nutzbar macht. Als „governance“ wird dabei „die Gesamtheit der zahlreichen Wege, auf denen Individuen sowie öffentliche und private Institutionen ihre gemeinsamen Anliegen regeln“ bezeichnet [19]. Entsprechend diesem Wunschbild handelt es sich „um einen kontinuierlichen Prozeß, durch den kontroverse oder unterschiedliche Interessen ausgeglichen werden und kooperatives Handeln initiiert werden kann. Der Begriff umfaßt sowohl formelle Institutionen und mit Durchsetzungsmacht versehene Herrschaftssysteme als auch informelle Regelungen, die von Menschen und Institutionen vereinbart oder als im eigenen Interesse liegend angesehen werden“. [20]
Beim „global governance“ agieren daher so unterschiedliche Akteure wie Zusammenschlüsse von Nationalstaaten (UNO, EU bzw. entsprechende regionale (Wirtschafts-) Zusammenschlüsse auf anderen Kontinenten), globale Nichtregierungsorganisationen und transnationale Konzerne. Ansätze von „global governance“ zeigten sich z.B. in den UN-Konferenzen der letzten Jahre, von Rio über die „Weltbevölkerungskonferenz“ von Kairo, „Habitat II“ in Istanbul und den „Klimagipfel“ in Tokio, die alle mit dementsprechenden NGO-Foren und dem Auftreten des neuen Typus des ‚NGO-Lobbyisten‘ auf globaler Ebene verbunden waren. Dem liegt der Mythos einer globalen Zivilgesellschaft zugrunde, die letztendlich abgehoben ist von jeder lokalen Basis.
Folgt man der deutschsprachigen Diskussion um „global governance“, so wird schnell deutlich, daß es dabei nicht um die Zurückdrängung der Macht von Nationalstaaten geht. Diese Macht gilt es lediglich zu ergänzen. da neben der „Staatenwelt“ andere wichtige Akteursgruppen in der sogenannten „Weltgesellschaft“ entstanden seien: die „Wirtschaftswelt“ aus transnationalen Unternehmen, die global vernetzte „Medienwelt“ und die „weltweit vernetzte Bewegung von Nichtregierungs-Organisationen.“ [21] Es ist dabei kein Zufall, daß die Diskussion um „global governance“ in einer Zeit aufkommt, in der als Folge nationalstaatlicher Politik transnationale Konzerne gestärkt wurden (und das „MAI-Abkommen“ würde sie endlich mit Nationalstaaten gleichziehen lassen), und soziale Sicherungssysteme zunehmend abgebaut wurden.
Auch im Sinne von „global governance“ bleibt daher die „Funktion des bürgerlichen Nationalstaates, nämlich die Bestandswahrung der ökonomischen Verhältnisse mittels des Gewaltmonopols (...) unangetastet." [22] Es geht lediglich um die Optimierung dieser Funktion, um „die Durchsetzung neuer effizienterer Formen des Managements der Probleme, die der entfesselte Weltmarkt mit sich bringt” [23]. Trotz der Betonung neuer Akteure bleibt der Nationalstaat die letztlich maßgebliche Instanz, ja durch „global governance“ erhoffen sich Messner/Nuscheler gar, daß die Nationalstaaten an Steuerungsfähigkeit gewinnen und wichtige Funktionen besser wahrnehmen können.
„Starke Regionen und Kommunen“, so Messner/Nuscheler, gehören ebenfalls zu den Säulen des „global governance“, doch wird schnell deutlich, daß hier nur sehr oberflächlich an Kommunen im libertär-kommunalistischen Sinne gedacht wird. Es geht vielmehr um „global cities“, die es in Bezug auf ihre Wirtschaftsmacht mit kleineren Nationalstaaten aufnehmen können und daher auch global mitreden können/sollen.[24] NGOs sind dabei höchstens noch als zivilgesellschaftliches Korrektiv gedacht, und es ist mehr als fraglich, ob sie diese begrenzte Aufgabe überhaupt erfüllen können (und es ist auch kein Zufall, daß hier nur von „Nichtregierungs-Organisationen“, nicht aber von sozialen Bewegungen die Rede ist). Selbst VertreterInnen des NGO-Ansatzes (und Befürworterlnnen der Agenda 21) beklagen, daß die Mitwirkung der NGOs „vor allem auf die ‚weichen‘ Themenfelder beschränkt ist. Geht es um ‚harte‘ nationalstaatlichc Interessen in der Außen- und Außenwirtschaftspolitik, bleibt die Tür in der Regel für NRO weiterhin verschlossen.” [25] Ihr Fazit: „Der Einfluß der NRO auf die reale Entscheidungsfindung für eine öko-soziale und gerechte Entwicklung ist daher noch immer als bescheiden anzusehen.“ [26] — und wird es in diesem institutionellen Rahmen wohl auch bleiben, so möchten wir ergänzen.
Die Frage der Legitimität der NGOs und wen oder was sie vertreten, ist dabei noch gar nicht berührt. Allein die TeilnehmerInnenliste des Klimagipfels von Berlin 1995 wirft ein bezeichnendes Licht auf die globalen Machtverhältnisse, die auch von den NGOs reproduziert werden: 124 NGOs aus Europa, 36 aus den USA, 17 aus Afrika, 10 aus Südostasien und 5 aus Lateinamerika.[27] Eine detaillierte Betrachtung würde das Bild noch verschlechtern, denn vor allem große, finanzkräftige NGOs aus dem Norden können sich eine Teilnahme leisten. Damit verbunden ist oft eine finanzielle Abhängigkeit von staatlichen oder halbstaatlichen Institutionen, wodurch möglicher Kritik von Anfang an die Spitze genommen wird.[28]
Während also kleine aber finanzkräftige NGOs, möglicherweise ohne jede "Bewegungsbasis", im Prozeß der „governance“ mitwirken können, können große Organisationen aus sozialen Bewegungen, die nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen und den notwendigen Zugang zu den Medien verfügen, ohne jeden Einfluß bleiben. Wer hat in Europa z.B. zur Kenntnis genommen, daß es in Indien Demonstrationen von teilweise l Million Menschen gegen gentechnisch verändertes Saatgut gab?
Während also „global governance“ die globalen Machtstrukturen noch zementiert und kritisches Potential als „Frühwarnsystem“ zu integrieren versucht, um letztendlich den „governance“-Prozeß zu effektivieren, setzt das Konzept des Transnationalismus demgegenüber bei der kommunalistischen Basis an. Nach Nigel Young stellt Transnationalismus „eine Kombination für die staatliche Struktur (dar), einerseits auf der Ebene von Gemeinschaft, andererseits über Staatsgrenzen hinweg und außerhalb von ihnen. Durch die Betonung grenzüberschreitender Solidarität überwindet er die nationale Einheit und staatliche Struktur.” [29] Soziale Bewegungen, die in transnationaler Solidarität agieren, sind ein Beispiel für die Idee Youngs. Zum libertären Kommunalismus gehört gleichfalls die Föderierung von Kommunen, um einen überkommunalen Austausch bzw. eine Koordination zu ermöglichen. Diese Föderierung kann räumlich (nach Regionen) oder zweckgerichtet ("Zweckverbände"), d.h. unabhängig von Regionen erfolgen. Sie steht damit tendenziell einer nationalstaatlichen Orientierung entgegen.
Auch wenn zweifelhaft ist, ob Gesellschaft heutzutage wirklich „Weltgesellschaft“ ist, wie im Rahmen der Globalisierungsdiskussion immer wieder behauptet wird, so ist doch klar, daß eine Kommune nicht isoliert betrachtet werden kann, daß es nicht nur darum geht, überkommunalen Austausch zu pflegen, sondern daß auch die autarke, autonome Kommune eine Fiktion ist, ebenso wie das autonome Individuum. Koordination und Austausch zwischen Kommunen sind also notwendig — und zu betonen ist, daß dies nicht nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist, sondern auch eine politische, wenn es eben nicht um die Förderung eines „Lokalchauvinismus“ als kleinräumigen Ersatz für Nationalismus gehen soll.
Bookchin betont, daß sich „Dezentralismus und Selbstversorgung (...) nicht über den ‚Lokalismus‘ allein verwirklichen“ lassen, sondern daß „zwingend eine demokratische und wirklich kommunitäre Interdependenz — kurz, eine libertäre Form des Föderalismus“ erforderlich ist.[30] Diese ist gekennzeichnet durch ein „Netz von Räten“, die aus Delegierten der einzelnen Dörfer, Kleinstädte oder Stadtteile bestehen und lediglich „Verwaltungsfunktionen“ ausüben. Die Delegierten werden dabei durch die Vollversammlungen der Gemeinden gewählt und mit einem imperativen Mandat versehen.
Zwei prinzipielle Unterschiede zu parlamentarischen Repräsentativsystemen sind dabei deutlich zu betonen: erstens werden die Delegierten mit einem konkreten Auftrag versehen und nicht einfach als VertreterInnen entsandt, die dann selbst entscheiden (imperatives Mandat anstatt Vertretung), und zweitens ist die Aufgabe der Föderation lediglich die Administration, daß heißt die Verwaltung und Umsetzung von Politik (im Gegensatz zur Staatsraison), und nicht die Entscheidung über Politik selbst, die den Vollversammlungen der Gemeinden vorbehalten bleibt. Zu betonen ist, daß die anzustrebende Dezentralisierung nicht per se eine räumliche sein muß. In Großstädten oder urbanen Agglomerationen könnten Stadtteile oder Stadtviertel als Basiseinheit fungieren, die sich miteinander föderieren. Problematisch erscheint uns an Bookchins Föderationsvorstellung vor allem, daß er im wesentlichen an eine Föderierung entlang territorialer Kriterien denkt. Dies scheint uns der Komplexität heutiger Gesellschaften nicht gerecht zu werden.
Landauer formulierte im Gegensatz dazu Anfang des Jahrhunderts eine Föderalismusvorstellung, die uns angemessener erscheint. Seine Vorstellung von Gesellschaft als „eine Gesellschaft von Gesellschaften von Gesellschaften; ein Bund von Bünden von Bünden; ein Gemeinwesen von Gemeinschaften von Gemeinden” [31] zeichnet ein Bild sich vielfältig durchziehender Netzwerke, deren Grundform “der Bund der selbständig wirtschaftenden und unter einander tauschenden Gemeinden“ ist. Dieses zunächst einmal wie bei Bookchin territoriale Prinzip der Föderierung wird jedoch ergänzt durch einem „Zweck“ entsprechende Föderationen: „Jeder Zweck braucht seinen besonderen Zweckverein; und wo sich die Zwecke berühren, bedarf es der Zweckverbände, und wo sich die Zwecke durchkreuzen, bedarf es der Schiedsämter.” [32]
Die territoriale Föderierung ist daher bei Landauer lediglich eine von vielen Formen des „Bundes“, ergänzt durch zahlreiche andere. Während also z.B. die Abfallbeseitigung und Energieversorgung der Gemeinden über die territoriale Föderation koordiniert werden könnten, ließen sich kulturelle Angelegenheiten über andere Föderationen koordinieren und überregionale wirtschaftliche Angelegenheiten entsprechend der Produktionsstruktur der Gemeinde wiederum über andere Föderationen wirtschaftlicher Art. Zusätzlich berücksichtigt Landauer in seiner Föderalismuskonzeption, daß trotz Selbstverwaltung der Gemeinden Konflikte unausweichlich sind, und es somit „Schiedsämter“ als institutionalisierte Form der Konfliktlösung geben könnte.
Dieses Prinzip könnte nicht nur für komplexe Konfliktlagen wie im ehemaligen Jugoslawien einen Ausweg aus der dem Staats- und Territorialprinzip verfangenen Sackgasse bieten, sondern bietet potentiell ebenfalls ein Gegengewicht zur Kommune, durch das Minderheiten einen Ausgleich schaffen können. Unbefriedigend erscheint uns jedoch die Lösungsmöglichkeit, die Bookchin und Biehl vorsehen. „Gesetzt den Fall, eine der föderierten Kommunen beginge gewisse Umweltsauereien (...) oder verhalte sich durch Rassendiskriminierung menschenrechtswidrig. Dann könnten eine oder mehrere Föderationsmitglieder eine Abstimmung unter allen Mitgliedskommunen über die Frage beantragen, ob die betreffende Kommune mit ihrer Praxis fortfahren darf oder nicht.” [33] Durch eine Volksabstimmung innerhalb des gesamten Föderationsgebietes soll dann mehrheitlich eine Lösung gefunden werden.
Uns scheint damit zum einen — gerade bei tiefsitzenden Diskriminierungsmustern — nicht gewährleistet, daß hier mehrheitlich der Mißstand erkannt und „abgestellt“ würde, zum anderen wird dadurch tendenziell ein aus unserer Sicht zentraler Grundsatz des Föderalismus verletzt: hier können letztendlich größere Einheiten (die Föderation) über die Kommunen Macht ausüben, indem sie ihnen ein bestimmtes Verhalten auch gegen den Willen der Kommune vorschreiben. Föderalismus sollte aus unserer Sicht jedoch immer auf freiwilliger Föderierung beruhen, was Beschlüsse über die Politik eines Mitglieds der Föderation ausschließt. Auch wenn sowohl Bookchin als auch Biehl offen lassen, was bei einer Nichtbefolgung einer Föderationsvolksabstimmung durch eine Kommune folgen würde, so drängt sich hier der Verdacht der machtvollen Durchsetzung eines solchen Beschlusses geradezu auf. Aus libertärer Sicht erscheint uns aber der Ausschluß eines Mitglieds als sozusagen letztes „Sanktionsmittel“ im herrschaftsfreien Sinne.
Den Föderationen kommt jedoch auch im Kampf gegen den real existierenden Staat eine besondere Bedeutung zu. Genausowenig, wie der Sozialismus in einem Land eingeführt werden kann, kann der Kommunalismus in einer Kommune eingeführt werden (was nicht heißen soll, daß Ansätze nicht sofort umsetzbar wären). Die Bedeutung kommunaler Föderationen liegt darin, dem Staat Schritt für Schritt Macht zu entreißen und in die Kommunen zurückzuholen. Föderationen repräsentieren dabei „kommunale Gegenmacht von unten“, ergänzt durch das Konzept des Transnationalismus, d.h. die direkte Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Gemeinschaften (communities) quer zu nationalstaatlichen Grenzziehungen. Die Rückbindung dieser regionalen oder transnationalen Föderationen an die lokale Basis vermeidet jedoch im Sinne eines „global denken — lokal handeln“ die Abgehobenheit, die bei Konzepten des „global governance“ eher zu einem „lokal denken — global handeln“ führt.
Kommunaler Sozialismus statt „Marktwirtschaft mit ökologischen Leitplanken“
Marktwirtschaft mit ökologischen Leitplanken, die unsichtbare grüne Hand, Effizienzrevolution und Entkoppelung sind Stichworte, die die Vorstellungen, wie innerhalb einer nachhaltigen Entwicklung die Wirtschaft funktionieren soll, umreißen. Folgerichtig wird die Wirtschaft zu einem der wichtigsten Akteure der Nachhaltigkeit, und der Markt zum Mythos der Ökologisierung der Ökonomie. Damit einher geht, daß kapitalistische Unternehmen grundsätzlich nicht als profitorientierte Organisationen benannt werden, sondern - so die mainstream-Lesart im Diskurs der Nachhaltigkeit — sie dienen allein den Bedürfnissen der Menschen.
Die „Umweltverträglichkeit“ der Produktion soll dabei im wesentlichen durch die sogenannte „Effizienzrevolution“ erreicht werden, mit der die Folgen eines für notwendig erachteten Wirtschaftswachstum überkompensiert werden sollen. Schlagworte wie „Faktor 4“ (doppelter Wohlstand bei halbiertem Ressourcenverbrauch — geht's noch naiver?) prägen dabei die Debatte: diese Botschaft sei „neu, einfach und aufregend: neu, weil sie nichts geringeres ankündigt als eine neue Richtung des technischen Fortschritts, einfach, weil sie dafür eine einfache Formel anbietet, und aufregend, weil sie Profite verspricht.“ [34]
Sogenannte „Ökosteuern“ bzw. eine „ökologische Steuerreform“ sind daher auch schon das radikalste, was an Strukturveränderungen gefordert wird. Durch die „Internalisierung externer (Umwelt-)Kosten“ soll erreicht werden, daß die „Preise die volle wirtschaftliche und ökologische Wahrheit sagen”. Auf diese Weise soll die „unsichtbare Hand“ des Marktes, die schon dafür sorgt, daß die Wirtschaft zum Wohle aller beiträgt, zur „unsichtbaren grünen Hand“ werden, damit „jeder Verbraucher und jeder Hersteller in Verfolgung seines eigenen Vorteils diejenigen Wahlentscheidungen (...) (trifft), die unter den gegebenen Umständen auch für die Umwelt das erträglichste sind.“ [36]
Daß der Kapitalismus als System nicht besser wird, auch wenn es ein grüner Kapitalismus ist, wird dabei wohlweislich ausgeklammert. Das Prinzip der Profitmaximierung ist dem Kapitalismus inhärent, und auch wenn es volkswirtschaftlich (gesamtkapitalistisch) sinnvoller sein könnte, „ökologischer“ zu produzieren, so steht dem die Gewinnorientierung des einzelnen Betriebes im Konkurrenzkampf entgegen. Schon gar nicht wird die Nützlichkeit der produzierten Güter zum Maßstab, oder gar der Bedarf der KonsumentInnen, sondern es zählt lediglich Umsatz und Profit. Die ökologische Modernisierung des Kapitalismus ist demnach nicht als Schritt in die richtige Richtung anzusehen, sondern als notwendiger Schritt zur Herrschaftssicherung, zur Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems. Weltweite Gerechtigkeit oder der Erhalt der (natürlichen) Lebensgrundlagen bleiben dabei Worthülsen. Ähnlich wie sich der Kapitalismus Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts durch die rechtliche und materielle Absicherung des Industrieproletariats konsolidieren, modernisieren und stärken konnte, wird nun die als ökologische Krise wahrgenommene, allzu hemmungslose Naturausbeutung begrifflich erfaßt und die Praxis partiell zur Diskussion gestellt. Hierbei ist die Überlebensfähigkeit des Kapitalismus die leitende Triebfeder, nicht der Abbau von Naturzerstörung oder der Lebensgrundlagen zerstörenden Produktion. [37]
Demgegenüber verstehen sich alle kommunalistischen Ansätze explizit als antikapitalistisch. So heißt es z.B. bei Janet Biehl: „Der Feind ist der Kapitalismus an sich, und die sozialen Verwüstungen, die er über menschliche Gesellschaften in der ganzen Welt gebracht hat!“ Die „zivile Ethik“ des Libertären Kommunalismus ist daher bewußt auch als Gegensatz zu den “shareholder values“ im modernen Kapitalismus zu verstehen. Ziel ist eine Kommunalisierung der Wirtschaft, in Abgrenzung zur Verstaatlichung in staatssozialistischen Ansätzen, aber auch in Abgrenzung zu ArbeiterInnenselbstverwaltung in Kollektivbetrieben. Die Wirtschaft selbst soll im Besitz der Gesellschaft sein, d.h. sozial relevantes Eigentum — die Produktionsmittel — befinden sich unter Kontrolle der Öffentlichkeit. Entscheidungen über wirtschaftliche Fragen werden auf den BürgerInnenversammlungen getroffen. Ebenfalls in den Bereich der BürgerInnenversammlungen fallen Entscheidungen über die Verteilung der produzierten Güter bzw. des gesellschaftlichen Wohlstands. Die Kritik am Kapitalismus bezieht eine explizite Kritik am Lohnsystem mit ein. „Libertäre KommunalistInnen würden argumentieren, daß das Lohnsystem selbst, von der Reduktion von Menschen auf ArbeiterInnen gar nicht erst zu reden, unmoralisch ist”. [39] „Jeder/ m entsprechend seinen/ihren Bedürfnissen, jede/r entsprechend seinen/ihren Fähigkeiten“ - die klassische Forderung der libertär-kommunistischen Bewegungen des 19. Jahrhunderts wäre Leitlinie einer Moralischen Ökonomie.
Ansatzpunkte für libertär-kommunalistische Politik?
Ausgangspunkt für unsere Fragestellung ist nicht, daß sich in der (lokalen) Agenda 21 irgendwie libertäre Elemente wiederfinden ließen - daß dem nicht so ist, dürfte unsere Gegenüberstellung deutlich gemacht haben - sondern, ob sich die partizipativen Elemente auf lokaler Ebene für AnarchistInnen nutzbar machen lassen. Zunächst einmal formuliert auch die Agenda 21 einen umfassenden Ansatz, eine „Versöhnung von Ökonomie und Ökologie“, und propagiert Gerechtigkeit und ökologische Verträglichkeit als zentrale Werte. Diese Werte werden zunächst einmal auch von AnarchistInnen propagiert, auch wenn sie inhaltlich anders gefüllt werden.
Leitfragen für unsere Betrachtung sind daher: Könnten im Zuge der Diskussion über die Agenda 21 neue Leute erreicht und für libertäre Ideen begeistert werden? Könnte die Agenda 21 gar zu einer verstärkten Selbstverwaltung auf kommunaler Ebene führen und damit verbunden den Zentralstaat schwächen? Ließe sich sozusagen die Agenda 21 im Sinne des Aufbaus einer „dualen Macht“ gegen den Zentralstaat instrumentalisieren?
Um es vorwegzunehmen: wir sind mehr als skeptisch. Unsere Gegenüberstellung wesentlicher Aspekte der Lokalen Agenda 21 mit dem Ansatz des Libertären Kommunalismus hat geneigt, daß die Übereinstimmungen doch sehr oberflächlicher Natur sind, daß die dahinterstehenden Ideen und „Philosophien“ jedoch grundverschieden und „inkompatibel“ sind. Doch mehr als im philosophischen Überbau ist unsere Skepsis in der Praxis der Umsetzung der Lokalen Agentin 21 begründet:
Erstens ist es sehr stark von den jeweiligen InitiatorInnen auf der kommunalen Ebene abhängig, inwieweit sich diese einer weitgehenden BürgerInnenbeteiligung verpflichtet fühlen. Oftmals findet der Agenda-Prozeß im wesentlichen als eine Kooperation von Umweltverwaltungen, Unternehmen und Umweltverbänden statt. Eine wirkliche Einbindung der BürgerInnen findet dann nicht statt, sondern die Diskussionen finden zwischen Hauptamtlichen oder FunktionsträgerInnen der Verbände und den Zuständigen in den Verwaltungen statt. Selbst die Basis der Umweltverbände wird selten eingebunden und ist aufgrund des Fachdiskussionscharakters in der Regel auch nicht besonders interessiert. So spiegelt sich dann im Agendaprozeß eher die Professionalisierung und Institutionalisierung der Umweltbewegung (bei gleichzeitiger Abkoppelung von der Basis) wider, als daß von einer Demokratisierung geredet werden könnte. Es gibt jedoch auch andere Beispiele, z.B. in Dörverden oder Oldenburg, wo versucht wird, von Anfang an in Arbeitskreisen z.B. neue Leitbilder für die Kommunen zu entwickeln. Hier wird dann zum Maßstab, inwieweit die entwickelten Vorschläge tatsächlich Eingang in das politische und Verwaltungshandeln der Kommunen erhalten.
Zweitens sorgt der in der Regel in den Agenda-Arbeitskreisen vorherrschende Zwang zur Einstimmigkeit (Konsens wollen wir das hier nicht nennen, da das eine Fehlinterpretation des Konsensprinzips bedeuten würde) für die Ausklammerung der „harten“ und kontroversen Themen. Herrschaftsstrukturen und Kapitalismus können nicht thematisiert werden, da sie zum einen außerhalb des kommunalen Einflußbereiches liegen, zum anderen über diese Fragen kaum ein „Konsens“ mit den VertreterInnen der Verwaltungen und UnternehmerInnenverbände erreicht werden kann.
Das führt drittens dazu, daß eine wirkliche Integration der Politikfelder Ökonomie, Ökologie und Soziales nicht stattfinden kann. Eine Beteiligung der BürgerInnen erstreckt sich — wenn überhaupt — auf die Bereiche Ökologie und Stadtentwicklungspolitik, bleibt jedoch immer im Rahmen der Realpolitik. Auch die übliche Anbindung der Agenda-Arbeitskreise an die Umweltverwaltungen macht deutlich, daß der Agenda-Prozeß im wesentlichen als ökologische Modernisierung des Kapitalismus betrachtet wird, nicht jedoch als eine ergebnisoffene Diskussion über die Organisation von Gesellschaft. Der Aufbau einer „kommunalen Gegenmacht von unten“ findet sich mit Sicherheit nicht auf der Tagesordnung der zahlreichen Agentda-Foren und -Arbeitskreise, sondern muß durch uns auf die gesellschaftliche Tagesordnung gesetzt werden. Dennoch: da die Agenda ein „Alleskleber“ ist, versucht sie durchaus auch Ansätze unter das Agenda-Dach zu packen, die nutzbar sind. Seien es nun lokale Tauschringe, die vielfach in dem Agenda-Prozeß eingebunden sind, oder Prozesse der Dorf- oder Stadtteilentwicklung, bei denen mit neuen Formen der BürgerInnenbeteiligung experimentiert wird. Auch wenn es - aus unserer Sicht - also nicht darum gehen kann, daß wir uns als AnarchistInnen im Agenda-Pozeß engagieren und diesen damit weiter legitimieren, so kann die Alternative auch nicht heißen, alles zu verteufeln, was das Agenda-Etikett trägt, denn dieses Etikett wird mittlerweile so ziemlich allem aufgepappt. Die einzelnen Ansätze und Projekte sind jeweils anhand geeigneter Kriterien zu überprüfen, und gegebenenfalls sollten sich gerade AnarchistInnen daran beteiligen (und sich dabei dafür stark machen, sich des Agenda-Etikettes wieder zu entledigen), wenn es der Stärkung der eigenen Handlungsfähigkeit dient.
Veröffentlicht in:
Graswurzelrevolution (Hrsg.): Gewaltfreier Anarchismus. Herausforderungen und Perspektiven zur Jahrhundertwende, Verlag Graswurzelrevolution, 1999
Anmerkungen
1 Vgl. z.B. Murray Bookchin: Die Agonie der Stadt. Grafenau 1996
2 Zu nennen sind hier z.B. Robert Owens Siedlungskonzeption Harmony oder Charles Fouriers Phalanstere
3 Gustav Landauer: Die preußischen Wahlen. 1913
4 Die 12 Artikel des Sozialistischen Bundes. zitiert nach: Gustav Landauer: Aufruf zum Sozialismus. 1978
5 Heritage Dictionary. zitiert nach Murray Bookchin. Schwarzer Faden 3/1994
6 Janet Biehl/Murray Bookchin: The Politics of Social Ecology: Libertarian Municipalism. Montreal, Black Rose Books. 1997
7 Werlhof, Claudia von: Zum Natur- und Gesellschaftsbegriff im Kapitalismus. In: Werlhof/Mies/Bennholdts Thommsen: Frauen, die letzte Kolonie. Reinbek 1988
8 Spehr. Christoph: Die Ökofalle. Nachhaltigkeit und Krise. Wien 1996. S. 130
9 ebenda. S. 136-138
10 Eblinghaus, Helga und Armin Stickler: Nachhaltigkeit und Macht. Zur Kritik von Sustainable Development, Frankfurt 1996, S. 76
11 ebenda, S. s1
12 Murray Bookchin: Die Neugestaltung der Gesellschaft. Grafenau 1992. S. 12
13 ebenda. S.29
14 Agenda 21. S.231
15 Bookchin 1996. S.272
16 ebenda. S. 265-274
17 Kropotkin: Gegenseitige Hilfe in der Tier- und Menschenwelt, 1902
18 Gustav Landauer, 1913. 5.5
19 World Commission on Global Governance. zitiert nach Altvater/Mahnkopf, S. 551
20 ebenda
21 Nuscheler, Franz und Messner, Dirk: Global Governance. Herausforderungen an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Zitiert nach: Stock. Christian: Globale Gouvernanten. Die Vordenker einer neuen Weltordnung. In: blätter des iz3w Nr. 224, Oktober 1997
22 Stock. Christian: Globale Gouvernanten. Die Vordenker einer neuen Weltordnung. In: blätter des iz3w Nr. 224. Oktober 1997
23 ebenda
24 Vgl. 2.8. Jürgen Meyer: Megdschizos: Die globale Armut reist in die Metropolen, In: blätter des iz3w Nr. 218. Dezember 1996; Peter Noller & Klaus Ronneberger: Metropolis: Weltstädtische Eliten und ihre Furcht vor Submilleus - das Beispiel Frankfurt. in: blätter des iz3w Nr. 210 und Nr. 211, Dezember 1995 / Januar 1996 und Februar 1996
25 Müller-Kraenner. Sascha und Unmüßig. Barbara: Globale Ernüchterung. Umwelt und Entwicklung fünf Jahre nach Rio. in: Politische Ökologie Nr. 52. Juli/August 1997. S.20-24
26 ebenda, S. 24
27 Zahlen aus: Stock, Christian: Globale Gouvernanten. Die Vordenker einer neuen Weltordnung. In: blätter des iz3w Nr. 224. Oktober 1997. S. 21
28 Vgl. am Beispiel der Weltbevölkerungskonferenzen: Müller, Albrecht: Kritik verstummt durch Integration. Die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo im Kontext ihrer VorgängerInnen. In: Graswurzelrevolution Nr. 190. September 199.4.
29 Nigel Young: Transnationalismus und Kommunalismus. in: Wege des Ungehorsams. Jahrbuch für gewaltfreie & libertäre Aktion. Politik und Kultur. Kassel 1985. S.81
30 Murray Bookchin: Die Agonie der Stadt. Grafenau 1996. S. 319
31 Gustav Landauer: Aufruf zum Sozialismus. S.131
32 Gustav Landauer: Volk und Land. Dreißig sozialistische Thesen. In: ders.: Auch die Vergangenheit ist Zukunft. Frankfurt 1989, S. 77
33 Janet Biehl: Der libertäre Kommunalismus. Die politische Praxis der Sozialökologie. Grafenau 1998. 5.101
34 Weizsäcker. Lovins: Bericht an den Club of Rome. 1995. zitiert nach: Eblinghaus. Helga und Stickler. Armin: Nachhaltigkeit und Macht. Zur Kritik von Sustainable Development. Frankfurt 1996. S. 76/77
35 Weizsäcker. E. U. von, 1990, S. 143
36 ebenda
37 Eblinghaus, Helga und Stickler. Armin: Nachhaltigkeit und Macht. Zur Kritik von Sustainable Development. Frankfurt 1996
38 Murray Bookchin/Janet Biehl: The Politics Social Ecology: Libertarian Municipalism. a.a.O.
39 ebenda